Gesetzliche Gewährleistung
Mindestens zwei Jahre gesetzliche Gewährleistung der Vertragsmäßigkeit für Waren, die in der Europäischen Union verkauft werden.
In einigen Ländern gilt ein längerer Zeitraum für die gesetzliche Gewährleistung. Für gebrauchte Waren kann ein kürzerer Zeitraum gelten, jedoch nicht weniger als ein Jahr.
Verbraucherinnen und Verbraucher können ihre Rechte im Rahmen des gesetzlichen Gewährleistungsrechts geltend machen, zum Beispiel wenn die Waren:
- nicht der Beschreibung entsprechen oder
- nicht bestimmungsgemäß funktionieren.
Verkäufer haften für jede Vertragswidrigkeit, die zum Zeitpunkt der Lieferung der Waren bestand und innerhalb des Zeitraums der gesetzlichen Gewährleistung erkennbar wird. Verkäufer müssen in solchen Fällen Folgendes anbieten:
- kostenlose Nachbesserung oder kostenlose Ersatzlieferung;
- in bestimmten Fällen eine Preisminderung oder eine vollständige Erstattung des Kaufpreises.
Was ist zu tun, wenn Sie vertragswidrige Waren erhalten?
- Melden Sie dem Verkäufer das Problem so bald wie möglich.
- Legen Sie einen Kaufnachweis vor, zum Beispiel die Quittung, Rechnung oder einen Kontoauszug.
Verkäufer und Hersteller können auch gewerbliche Garantien gewähren, die unabhängig von der gesetzlichen Gewährleistung gelten. Die GARAN-Kennzeichnung zeigt beispielsweise, dass der Hersteller eine gewerbliche Haltbarkeitsgarantie ohne zusätzliche Kosten gewährt, die die gesamte Ware abdeckt.